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You are leaving the commercial sector…

Von Flo | 12. Dezember 2021

So, nachdem ich schon vor einer Weile die Werbung hier abgeklemmt habe, weil mir die zugehörigen Datenschutzregeln zu komplex wurden und mir in der Zwischenzeit kein alternatives Modell eingefallen ist, habe ich beschlossen, das Experiment, mein Blog zumindest sich selbst finanzieren zu lassen, aufzugeben. Ich lasse es trotzdem für die Nachwelt hier verfügbar (halt werbefrei), denn ich habe einen günstigeren Hoster gefunden und damit hält sich der finanzielle Aufwand für dieses Hobby in überschaubaren Grenzen.

Machts gut, und danke für den Fisch!

Topics: Allgemein

Update zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Von webmaster | 12. Dezember 2016

Ich hatte gehofft, heute auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg verlinken zu können, wegen derer ich alle externen Links von dieser Seite entfernt habe (siehe auch hier).

Leider hat das Landgericht Hamburg noch nicht auf meine Anfrage, ob ich dies gefahrlos tun kann, reagiert. Scheinbar gibt es aber Kriterien anhand derer potentielle Berichterstatter dann doch Email-Antworten erhalten. Der Heise Verlag veröffentlichte heute die Antwort des Landgerichts Hamburg auf seine eigene Anfrage.

Darin heißt es sinngemäß, dass das Landgericht davon ausgeht, dass die Inhalte auf der Webseite des Landgerichts rechtmäßig sind, dass sie es jedoch ablehnen, dazu eine verbindliche Erklärung abzugeben. Damit besteht weiterhin Unsicherheit, ob auf diese Seite ohne Haftungsrisiko verlinkt werden kann, und ich muss bis auf weiteres den Link zu dem Urteil schuldig bleiben.

Ich habe jedoch nochmals nachgefragt, wie der Status meiner Anfrage ist. Vielleicht bekomme ich morgen doch noch eine Antwort, und vielleicht ist diese nützlicher als die Antwort an den Heise Verlag. Sollte ich bis morgen Abend immer noch keine Antwort erhalten haben, wird auch die Frage spannend, anhand welcher Kriterien es die Pressestelle für nötig befindet, auf Emails zu antworten. Vielleicht kann ich das dann über eine weitere Anfrage klären (sofern diese dann beantwortet wird)… Es bleibt also spannend.

Topics: Allgemein

Textuelle Selbstverstümmelung

Von webmaster | 9. Dezember 2016

Nachdem ich vor drei Jahren wegen der Einführung des Leistungsschutzrechts schon sämtliche Zitate aus vergangenen Blogbeiträgen löschen musste, kam es gestern noch schlimmer.

Nach einem Urteil des Langerichts Hamburg muss ein Webseitenbetreiber haften, wenn auf von ihm verlinkten Seiten Urherberrechtsverletzungen begangen werden. Im konkreten Fall hatte ein Webseitenbetreiber auf eine fremde Webseite verlinkt, die ein Bild eingebunden hatte, das nicht ordnungsgemäß lizensiert war. Diese Tatsache war für den Verlinkenden nicht offensichtlich zu erkennen. Dennoch wurde er haftbar gemacht.

Natürlich ist es vollkomen unpraktikabel, alle Links permanent auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Auch seriöse Zeitungen haben schon aus Versehen Bilder verwendet, die sie nicht lizensiert hatten, so dass man sich wirklich nicht darauf verlassen kann, dass das Ziel des Links frei von jeglichen Urheberrechtsverletzungen ist.

Der Webseitenbetreiber bleibt nun anscheinend auf 6000 Euro Streitwert sitzen.

Weil ich mit meinen Einnahmen über Werbung noch nicht einmal die Betriebskosten des Servers decken kann, bleibt mir nun nichts weiter übrig, als radikal alle Links in allen Artikeln zu entfernen. Das bedeutet leider, dass viele Artikel fast bis zur Unverständlichkeit verstümmelt wurden, da ich mich darin stark auf die verlinkten Artikel bezog. Die wegen des Leistungsschutzrechts ebenfalls entfernten Zitate machen die Situation nicht besser. Meine Artikel lebten üblicherweise davon, dass ich Meldungen aus überwiegend „seriösen“ Quellen wie der FAZ, der Zeit, usw. in einen neuen Kontext gestellt, und die Quellen eben durch Links akribisch dokumentiert und nachvollziehbar gemacht habe.
Diese Arbeit, die mich viele hundert Stunden gekostet hat, ist nun zerstört.

Dieses Blog ist von den aktuell gehypten Fake-News-Seiten nun nicht mehr zu unterscheiden, da ich die diskutierten Fakten nicht mehr nachweisen darf, ohne das Risiko einzugehen, zehntausende Euro an Abmahnkosten zu berappen.

Vielleicht kommt dieser Effekt, der natürlich auch wichtigere alternative Medien als ausgerechnet mein Blog trifft, auch so manchem nicht ungelegen. Er erschwert es ungemein, auf glaubwürdige Weise unkonventionelle Interpretationen aktueller Ereignisse zu vermitteln, was das Meinungsmonopol der etablierten Medien festigt.

Ich werde versuchen, das Urteil in diesem Blog zu verlinken, aber zunächst muss ich eine Erklärung des Landgerichts Hamburg einholen, die mir garantiert, dass auf deren Webseite weder heute noch zukünftig Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Da heutzutage auch wegen des Leistungsschutzrechts jedes Zitat eine Urheberrechtsverletzung sein kann, könnte dies schwierig sein, und eine Weile dauern. Zum Glück hat der Heise Verlag ein entsprechendes Anschreiben seines Justiziars veröffentlicht, das ich als Vorlage für eine Anfrage verwenden kann (natürlich kann ich hierauf nicht verlinken, so leid es mir tut).

Insgesamt findet in Deutschland derzeit eine katastrophale Fehlentwicklung statt, was Presse- und Meinungsfreiheit betrifft. Auch ein großer Verlag wie der Heise Verlag muss nun wahrscheinlich wochenlang auf Antworten warten, wenn er eine deutsche Behörde in einem Bericht verlinken möchte (von Links zu gewerblich betriebenen Webseiten oder gar Seiten im Ausland ganz zu schweigen). Eine aktuelle Berichterstattung, die dem Leser auch Links auf Quellen für eigene Recherchen bietet, ist wahrscheinlich generell nur noch schwer umzusetzen.

Leistungsschutzrecht

Von Flo | 29. Juli 2013

So, ab Donnerstag dem 1.8.2013 wird die nächste Runde im Kampf um die Meinungsführerschaft in diesem Land eingeläutet. Ab dann gilt nämlich das sogenannte Leistungsschutzrecht. Es handelt sich dabei um ein Verbot, Textschnipsel aus fremden Quellen zu verwenden. Dabei ging es laut den Lobbyisten aus der Medienindustrie darum, angebliche Trittbrettfahrer zur Kasse zu bitten. Insbesondere Google (das bekanntlich kurze Auszüge im Umfang von einem halben Satz oder so darstellt) sollte zur Kasse gebeten werden, wenn Presseerzeugnisse dadurch „zitiert“ werden.

Natürlich ist das Vorhersehbare passiert. Google hat angekündigt, die Verlage in den Suchergebnissen auszublenden, die nicht zustimmen, dass Google das Suchergebnis kostenfrei präsentieren darf. Selbstverständlich haben die Verlage dem dann zugestimmt, weil sie durchaus ein Interesse haben, über Google gefunden zu werden.

Aber das Leistungsschutzgesetz gilt natürlich trotzdem, auch wenn es wegen der bilateralen Abkommen zwischen Google und den Verlagen nicht in der ursprünglich angedachten Form zum tragen kommt. Es trifft jetzt nur die kleinen. Nämlich vor allem alternative News-Dienste wie rivva.de, die sich entsprechende Abkommen nicht leisten können oder wollen.

Blogger sind zwar angeblich nicht betroffen. Da aber in diesem Land hunderte windiger Abmahnanwälte Zahlungsaufforderungen in Höhe tausender Euro verschicken, sobald sich jemand in einem Graubereich bewegt, habe ich sicherheitshalber die meisten Zitate in meinem Blog nun entfernt. Den Ärger tue ich mir nicht an, auch wenn ich vermutlich Recht behalten würde. Vielleicht stelle ich die Beiträge wieder vollständig online, wenn sich der Sturm gelegt hat, und niemand ein entsprechendes juristisches Schlupfloch gefunden zu haben meint.

Tut mir leid, ich finde es auch schade.

Topics: Allgemein, Politik

Land of the Free

Von Flo | 15. Januar 2012

In den letzten Monaten war ich etwas zurückhaltender beim Bloggen. Dies könnt Ihr darauf zurückführen, dass die meisten Themen, die mich interessieren, aus meiner Sicht ausreichend durch die Mainstream-Medien behandelt wurden und mir in diesem Blog ein hohes Signal-zu-Rausch-Verhältnis wichtig ist. Allerdings gab es kürzlich in den USA Entwicklungen, die von den großen Medien fast vollständig ignoriert wurden, auch und gerade in den USA.

So hat Präsident Obama am 31.12.2011, also taktisch klug an Silvester, als alle mit Feiern beschäftigt waren, den NDAA in Kraft gesetzt. Wenn Ihr noch nie davon gehört habt, seid Ihr in bester Gesellschaft, da kaum darüber berichtet wurde. Eine Google-Suche führt fast nur auf den ersten Blick dubiose Seiten zu Tage. Kurz gesagt, erlaubt der NDAA das unbeschränkte Wegsperren von US-Bürgern, wenn sie im Verdacht stehen, mit Terroristen zusammen zu arbeiten. Jetzt werdet Ihr vielleicht einwenden, dass das bei Terroristen doch in Ordnung ist. Aber diesem Gesetz geht es um den bloßen Verdacht durch die US-Regierung. Es gibt keine Regel, dass dieser begründet werden muss, oder dass das Opfer sich gerichtlich dagegen wehren kann. Es wird einfach weggesperrt, ohne das Recht dazu angehört zu werden, auf einen Anwalt oder gar ein wie auch immer geartetes Verfahren, in dem die Anschuldigungen überprüft werden könnten.

Dem US-Präsidenten werden damit Mittel zur Verfügung gestellt, wie sie sonst nur in Diktaturen üblich sind. Der Unterschied zur Praxis in Guantanamo ist klein aber signifikant. Bisher konnten nur Ausländer weggesperrt werden. Die Mächtigen in den USA müssen aber das Ausland nicht ernsthaft fürchten, denn dazu ist das Militär viel zu stark. Gefährlich könnte Ihnen nur eine inneramerikanische Bewegung werden. Wie zum Beispiel Occupy Wallstreet, das sich gegen die Macht des Bankenkartells richtet.

Natürlich hat Obama gesagt, dass er dieses Gesetz nur mit großen Bauchschmerzen unterschreibt, weil er von den Republikanern dazu gezwungen würde. Zudem habe er nicht vor, das Gesetz anzuwenden. Aber wie Ihr in diesem Video auf www.youtube.com/watch?v=q6ARkiJM2bA erkennen könnt, hat die US-Regierung selbst darauf bestanden, US-Bürger nicht von der Regelung auszuschließen.

Nun ist es so, dass der NDAA ziemlich schwammig und verwirrend formuliert ist. Dies hat zwei Auswirkungen: erstens kann man argumentieren, dass dies alles nicht so gemeint ist, und paranoide Laien ihn lediglich fehlinterpretieren (und diese Schiene wird natürlich gefahren). Allerdings interpretieren ihn auch Rechts-Professoren so wie oben beschrieben, und zwar in der angesehenen Washington Post. Zum zweiten könnten die Unklarheiten in der Formulierung vielleicht dazu führen, dass Betroffene erfolgreich dagegen klagen können. Leider wäre es dann zu spät, da Betroffene ja keinen Anwalt oder Prozess bekommen.

Spannend ist jedenfalls, dass es in den USA zu keinerlei öffentlicher Debatte in den großen Medien gekommen ist (sieht man von vereinzelten Ausnahmen, wie dem oben verlinkten, erst zwei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes geschrieben Meinungsartikel aus der Washington Post ab). Sucht einfach mal auf Google-News nach NDAA. Da taucht quasi nichts auf, was von den großen Nachrichtensendern oder Zeitungen stammt.

Der NDAA ist aber nicht das einzige fragwürdige Gesetz, über das gerade (nicht) diskutiert wird. Das zweite ist der sogenannte Enemy Exparitation Act. Es ist noch nicht verabschiedet, würde es aber erlauben, US-Bürger (wiederum ohne gerichtliche Verurteilung) auszubürgen. Damit könnten über den Umweg der Ausbürgerung US-Amerikaner auch bei bürgerfreundlicher Interpretation des NDAA ganz legal nach Guantanamo verfrachtet werden. Schade dass sich auch hierzu kaum Medienecho findet.

Bleibt nur zu hoffen, dass das Land of the Free sich wieder auf seine alten Werte besinnt, und eine echte Opposition gegen diese Art von Gesetzen hervorbringt. Auf die Unterstützung der Medien können sich die Amerikaner dabei diesmal allerdings nicht verlassen.

Topics: Politik

Euro-Bonds

Von Flo | 14. August 2011

Jetzt ist es mal wieder so weit. Frau Merkel wird vermutlich eine Kehrtwende machen, und der Einführung von Euro-Bonds zustimmen. Dadurch würden neue Staatsschulden in Europa gemeinsam ausgegeben, und alle Staaten würden gemeinsam vollständig für sie haften. Im Worst-Case (wenn alle anderen europäischen Partner ausfallen) müsste also Deutschland ohne wenn und aber die Schulden aller Euro-Länder bedienen.

Doch auch ohne den Teufel an die Wand zu malen, würden Euro-Bonds teuer für uns. Im Spiegel-Artikel wird überschlagen, dass auf uns Mehrkosten in Höhe von 47 Milliarden Euro pro Jahr zukommen. Diese Zusatzkosten kommen dadurch zustande, dass Deutschland nicht mehr von seiner (vergleichsweise) soliden Ausgabenpolitik profitieren könnte, denn die Schulden auch der weniger soliden Länder würden ja in den gleichen Topf geworfen, was steigende Zinsen für die Staatsschulden nach sich zieht. Die Mehrkosten für Deutschland würden übrigens die für 2012 geplante Neuverschuldung des Bundes übersteigen.

Die Politik sollte sich also keines falls leichtfertig auf so etwas einlassen. Eigentlich würde ich mir erwarten, dass die Karten auf den Tisch gelegt werden, eine öffentliche Debatte geführt wird, und dann ein Volksentscheid auf den Weg gebracht wird. Es ist traurig genug, dass dies bei der Euro-Einführung nicht geschehen ist, aber vielleicht könnte man wenigstens diesmal den Steuerzahler fragen, ob er die Risiken eingehen will?

Keinen Sinn ergeben Euro-Bonds jedenfalls ohne eine gemeinsame Finanzpolitik. Denn sonst könnte jeder Staat beliebig schlecht wirtschaften ohne die Konsequenzen tragen zu müssen. Daher gebe ich, so schwer mir das fällt, Herrn Schäube damit recht, dass er eine solche gemeinsame europäische Finanzpolitik als Voraussetzung für die Euro-Bonds fordert.

Allerdings hätte eine gemeinsame Finanzpolitik weitreichende Konsequenz, zumindest wenn wir weiterhin in einem halbwegs demokratischen Land leben wollen. Eine äußerst wichtige Aufgabe des Parlaments ist es nämlich, die Finanzen der Regierung zu überwachen und auch festzulegen. Das bedeutet, dass das europäische Parlament zwingend von einer Alibi-Veranstaltung zu einer Institution mit umfassenden demokratischen Kompetenzen ausgebaut werden müsste. Denn andernfalls kann keine wirkungsvolle demokratische Kontrolle des Verbleibs der Steuermilliarden in der EU stattfinden und es wäre recht wahrscheinlich, dass die Gelder nicht wirklich um Wohle der Bürger eingesetzt würden.

Sollte sich das Parlament im Falle der Einführung von Euro-Bonds nicht deutlich emanzipieren können, handelte es sich also um eine grobe Verletzung des demokratischen Prinzips. Hier sind alle Bürger aufgefordert, dies kritisch zu beobachten und sich für die Demokratie einzusetzen. Es ist schlimm genug, dass der EFSF, also der sogenannte Euro-Rettungsschirm, als Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts gegründet wurde und somit keiner direkten demokratischen Kontrolle unterliegt. Dennoch verfügt er über hunderte Milliarden von Euros. Daraus sollte keinesfalls ein Normalzustand werden.

Rechnen in der Wolke

Von Flo | 14. Juni 2011

Kürzlich habe ich mich ein wenig mit Cloud-Computing beschäftigt und überlegt, welche Dienste der großen Wolke für Kleinunternehmer oder auch private IT-Freaks nützlich sein können. Zunächst einmal eine kurze Erklärung für diejenigen, die den Begriff zu wolkig finden: Beim Cloud-Computing geht es darum, bestimmte IT-Dienste an hochspezialisierte Unternehmen auszulagern, die in der Theorie durch Skaleneffekte günstiger sein sollten als alternative Lösungen.

Zum einen gibt es standardisierte, anwendungsorientierte Dienste, wie sie gerade Google stark propagiert. Google Docs ist zum Beispiel ein einfacher Office-Klon, der im Webbrowser läuft und seine Daten auf Google-Servern speichert. Der Google-Kalender erlaubt es, Termine abzustimmen. Dieser Art Dienst ist es gemeinsam, klassische Basisaufgaben der IT jedes Unternehmens (und auch vieler Privatanwender) zu übernehmen. Für einfache Ansprüche sind diese Dienste ganz nach Googlemanier kostenlos, wer mehr will, muss einen verhältnismäßig geringen Betrag zahlen. Es gibt natürlich für die Nutzer einen ganz klaren Nachteile bei dieser Art von Dienst: Die Daten liegen beim Anbieter. Er muss ihm also sowohl bezüglich Datenschutz als auch Datensicherheit vertrauen. Oft ist es gar nicht ohne weiteres möglich, eigene Kopien der Dokumente zu erstellen, bzw es gibt keine Software (abgesehen von der des Anbieters), die diese bearbeiten kann. Man liefert sich also ein Stück weit aus. Zudem benötigt man, um arbeitsfähig zu sein, zwingend einen Internetzugang.

Interessanter finde ich Dienste, die primär Rechenzeit und Speicherplatz bereitstellen. Ein bedeutendes Beispiel hierfür findet man in der Amazon Cloud. Amazon bietet in seiner Cloud diverse Dienste, wie Datenbankserver, Emailversand, usw an. Die Ursprünge dieses Angebots liegen vermutlich in den Bedürfnissen seiner Buchversender-Sparte. Am spannendsten jedenfalls finde ich den Teil von Amazons Angebot, der sich „Elastic Cloud“ (EC2) nennt. Hier kann man sich innerhalb von Minuten seinen eigenen virtuellen Server zusammenstellen, mit dem man so ziemlich alles machen kann, was einem so einfällt. Man ist dann nämlich Administrator auf der Kiste. Das Beste ist, dass man als Neukunde zum ausprobieren einen solchen Server kostenlos für ein Jahr mieten kann, sofern man nicht zu viele Ressourcen verbraucht. Ich habe das natürlich getestet, und muss sagen, dass das Ding einen ordentlichen Eindruck hinterlässt. In der Kostenlosvariante ist man zwar ein bisschen eingeschränkt, aber ich konnte ohne größere Schwierigkeiten einen Jboss installieren und ans laufen bekommen. Für die Leute, die jetzt verwirrt den Kopf schütteln: JBoss ist ein JEE-Application Server, was bedeutet, dass man damit unter anderem richtig anspruchsvolle und professionelle Webanwendungen laufen lassen kann. Für größere Projekte kann man die Anwendung dann mittels Load-Balancing auf mehrere Rechner verteilen. Weil sich Cloud-Ressourcen recht flexibel allozieren lassen, ist es auch möglich, sehr kurzfristig zusätzliche Kapazitäten anzumieten.

Es gibt aber auch von Google ein Angebot, eigene Webanwendungen auf den Google-Servern zu betreiben. Das Ganze nennt sich dann Google App-Engine. Der Unterschied zu EC2 von Amazon liegt darin, dass man bei Amazon einen kompletten virtuellen Rechner mietet, während man bei Google App-Engine lediglich die Rechenzeit mietet, die eine Web-Anwendung wirklich verbraucht. Der Vorteil dieser Strategie ist ganz klar, dass sie deutlich billiger ist, wenn die Applikation nicht viel verwendet wird, oder generell nicht sehr rechenintensiv ist. Viele kleinere Applikationen können sogar völlig kostenlos betrieben werden. Der Nachteil wiederum ist die eingeschränkte Flexibilität. Zum einen ist der Programmierer auf Web-Applikationen beschränkt, was bei der Amazon-Cloud nicht der Fall ist. Dort können beliebige Server-Applikationen laufen. Zudem müssen Appengine-Applikationen den speziellen Anforderungen von Google genügen. Insbesondere können sie ihre Daten nicht normal auf Platte speichern, sondern müssen ein Google-eigenes System namens Google datastore nutzen. Das führt dazu, dass nur speziell angepasste Applikationen in der Google-Cloud laufen, und diese umgekehrt nicht so ohne weiteres bei einem anderen Anbieter betrieben werden können. Das ist ein wichtiger Punkt, wenn man mal den Anbieter wechseln will.

Summa summarum kann man sagen, dass es mittlerweile interessante Angebote gibt, mit deren Hilfe man ohne großen Investitionsaufwand eigene Ideen umsetzen kann. Welches Angebot am besten passt, muss man dann im Einzelfall entscheiden. Ich habe auch schon ein paar Ideen, was ich mit den vorgestellten Cloud-Diensten so anfangen werde. Vielleicht stelle ich so eine Idee in einem der nächsten Posts genauer vor.

Achja, wenn Ihr für eure Webanwendung eine eigene Domain braucht, ist vielleicht das domains.google Angebot von Interesse. Eine Domain kostet dort US $10 im Jahr. Sie könnte, wenn ich die Beschreibung richtig verstehe, per DNS-Eintrag auch z.B. zur Konkurrenz von Amazon umgeleitet werden (die keine Domainregistrierung anbietet). Ansonsten könnt Ihr eure Domain natürlich auch bei anderen Anbietern registrieren, die eine Weiterleitung (oder, besser noch, eine freie Einstellung der DNS-Einträge) erlauben.

Topics: Technik


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