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Update zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg

By webmaster | Dezember 12, 2016

Ich hatte gehofft, heute auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg verlinken zu können, wegen derer ich alle externen Links von dieser Seite entfernt habe (siehe auch hier).

Leider hat das Landgericht Hamburg noch nicht auf meine Anfrage, ob ich dies gefahrlos tun kann, reagiert. Scheinbar gibt es aber Kriterien anhand derer potentielle Berichterstatter dann doch Email-Antworten erhalten. Der Heise Verlag veröffentlichte heute die Antwort des Landgerichts Hamburg auf seine eigene Anfrage.

Darin heißt es sinngemäß, dass das Landgericht davon ausgeht, dass die Inhalte auf der Webseite des Landgerichts rechtmäßig sind, dass sie es jedoch ablehnen, dazu eine verbindliche Erklärung abzugeben. Damit besteht weiterhin Unsicherheit, ob auf diese Seite ohne Haftungsrisiko verlinkt werden kann, und ich muss bis auf weiteres den Link zu dem Urteil schuldig bleiben.

Ich habe jedoch nochmals nachgefragt, wie der Status meiner Anfrage ist. Vielleicht bekomme ich morgen doch noch eine Antwort, und vielleicht ist diese nützlicher als die Antwort an den Heise Verlag. Sollte ich bis morgen Abend immer noch keine Antwort erhalten haben, wird auch die Frage spannend, anhand welcher Kriterien es die Pressestelle für nötig befindet, auf Emails zu antworten. Vielleicht kann ich das dann über eine weitere Anfrage klären (sofern diese dann beantwortet wird)… Es bleibt also spannend.

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