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Leistungsschutzrecht

By Flo | Juli 29, 2013

So, ab Donnerstag dem 1.8.2013 wird die nächste Runde im Kampf um die Meinungsführerschaft in diesem Land eingeläutet. Ab dann gilt nämlich das sogenannte Leistungsschutzrecht. Es handelt sich dabei um ein Verbot, Textschnipsel aus fremden Quellen zu verwenden. Dabei ging es laut den Lobbyisten aus der Medienindustrie darum, angebliche Trittbrettfahrer zur Kasse zu bitten. Insbesondere Google (das bekanntlich kurze Auszüge im Umfang von einem halben Satz oder so darstellt) sollte zur Kasse gebeten werden, wenn Presseerzeugnisse dadurch „zitiert“ werden.

Natürlich ist das Vorhersehbare passiert. Google hat angekündigt, die Verlage in den Suchergebnissen auszublenden, die nicht zustimmen, dass Google das Suchergebnis kostenfrei präsentieren darf. Selbstverständlich haben die Verlage dem dann zugestimmt, weil sie durchaus ein Interesse haben, über Google gefunden zu werden.

Aber das Leistungsschutzgesetz gilt natürlich trotzdem, auch wenn es wegen der bilateralen Abkommen zwischen Google und den Verlagen nicht in der ursprünglich angedachten Form zum tragen kommt. Es trifft jetzt nur die kleinen. Nämlich vor allem alternative News-Dienste wie rivva.de, die sich entsprechende Abkommen nicht leisten können oder wollen.

Blogger sind zwar angeblich nicht betroffen. Da aber in diesem Land hunderte windiger Abmahnanwälte Zahlungsaufforderungen in Höhe tausender Euro verschicken, sobald sich jemand in einem Graubereich bewegt, habe ich sicherheitshalber die meisten Zitate in meinem Blog nun entfernt. Den Ärger tue ich mir nicht an, auch wenn ich vermutlich Recht behalten würde. Vielleicht stelle ich die Beiträge wieder vollständig online, wenn sich der Sturm gelegt hat, und niemand ein entsprechendes juristisches Schlupfloch gefunden zu haben meint.

Tut mir leid, ich finde es auch schade.

Topics: Allgemein, Politik

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